Nutzung des Vereinsgeländes

Unser Vereinsgelände kann genutzt werden                  

Allerdings hat die Coronaschutzverordnung des Landes NRW uns Regelungen auferlegt, die beachtet werden müssen:

 

Sollten die Toilettennutzung möglich sein, sind folgende Rahmenbedingungen hierbei einzuhalten:

Wichtig für den Verein und die Mitglieder: Eine (Weiter)-Nutzung während
der Coronazeit hängt maßgeblich davon ab, ob sich alle Nutzer/innen an die
Regeln halten. Wir setzen hier auf die Eigenverantwortung der MitgliederInnen. Der Vorstand bzw. anwesende Übungsleiter haben auch die Einhaltung der Regelung zu achten und werden stichpunktartig auf das Einhalten achten.

Zuwiderhandlungen nach „Ermahnung“ kann zum Platzverweis führen.

Ferner müssen wir damit rechnen, dass sich die Coronaregelungen aufgrund
der Pandemieentwicklung kurzfristig ändern können und damit der Betrieb
kurzfristig untersagt werden kann.

Ebenfalls können seitens der Gesundheitsbehörde des Kreises Wesel weitere
Auflagen etc. erfolgen.

Auf das wir alle die heißen Tage auf dem Vereinsgelände genießen können

Der Vorstand

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