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Nutzung des Vereinsgeländes

Unser Vereinsgelände kann genutzt werden                  

Allerdings hat die Coronaschutzverordnung des Landes NRW uns Regelungen auferlegt, die beachtet werden müssen:

 

  • Das Betreten ist nur MitgliederInnen des Vereins erlaubt.
  • Besucherlisten werden tageweise bereitgestellt, MitgliederInnen haben sich in diese Liste
    (Name, Vorname, Adresse, Tel.Nr. Ankunft Gelände – Verlassen des Geländes) einzutragen.
  • Jedem Mitglied steht eine Fläche von 10 qm zur Verfügung (ca. 3,30m x 3,30m)
  • Abstandsregel beim Zugang zum Wasser und beim Verlassen des Wassers von 1,50m
  • Es steht eine Einzeldusche (Kaltdusche) zur Verfügung - auch dort ist ein Mindestabstand von 1,50m einzuhalten
  • Eltern sind für das Einhalten der Regelungen bei ihren Kindern verantwortlich
  • ein Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nicht notwendig

Sollten die Toilettennutzung möglich sein, sind folgende Rahmenbedingungen hierbei einzuhalten:

  • Abstandsregelung am Eingang und im inneren Eingangsbereich 1,50 m
  • im inneren Eingangsbereich (Garderobenbereich) dürfen sich max. 2 Personen aufhalten
  • mit Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden. (Desinfektionsmittel steht zur Verfügung)
  • Die Damen- bzw. Herrentoilette darf jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden
  • Auch beim Verlassen des Gebäudes ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten

Wichtig für den Verein und die Mitglieder: Eine (Weiter)-Nutzung während
der Coronazeit hängt maßgeblich davon ab, ob sich alle Nutzer/innen an die
Regeln halten. Wir setzen hier auf die Eigenverantwortung der MitgliederInnen. Der Vorstand bzw. anwesende Übungsleiter haben auch die Einhaltung der Regelung zu achten und werden stichpunktartig auf das Einhalten achten.

Zuwiderhandlungen nach „Ermahnung“ kann zum Platzverweis führen.

Ferner müssen wir damit rechnen, dass sich die Coronaregelungen aufgrund
der Pandemieentwicklung kurzfristig ändern können und damit der Betrieb
kurzfristig untersagt werden kann.

Ebenfalls können seitens der Gesundheitsbehörde des Kreises Wesel weitere
Auflagen etc. erfolgen.

Auf das wir alle die heißen Tage auf dem Vereinsgelände genießen können

Der Vorstand

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